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Person hat Kopfhörer im Ohr und will auf das Fahrrad steigen.

Mit Kopfhörern Fahrrad fahren

Darf man mit Kopfhörern Rad fahren? Infos zur Rechtslage und möglichen Risiken finden Sie hier.

3 Minuten Lesedauer

Auf einen Blick: Mit Kopfhörern Fahrrad fahren

  • Kritik: Musikhörende Radfahrer können den Verkehr nicht hören und können Fehler machen
  • Mögliche Risiken: ANC, ein zu lauter Bass, eine verkürzte Reaktionszeit
  • Fazit: Solange keine Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgt, sind Kopfhörer beim Fahrradfahren erlaubt

Radfahren mit Kopfhörern?

Viele Menschen benutzen ihre Kopfhörer beim Fahrradfahren. Ob Earbuds, In-Ear- oder On-/Over-Ear-Kopfhörer, ob mit Bluetooth oder Kabel – aus dem Straßenverkehr sind Radler mit Kopfhörern nicht mehr wegzudenken.

Doch was des einen Freude ist, sehen andere oft kritisch: Manche Kritiker warnen, dass Musik hörende Radfahrer den Verkehr nicht hören und gegebenenfalls Fehler machen. Auch Polizisten sind oft keine Freunde von Kopfhörern beim Radeln und erteilen durchaus auch mal Verwarnungen oder sogar Bußgelder.

Doch wie ist eigentlich die Rechtslage? Darf man mit Kopfhörern Fahrrad fahren? Und falls ja, was ist zu beachten, um auch mit Musik sicher anzukommen?

Das sagt die Straßenverkehrsordnung

Seitens der Polizei heißt es gelegentlich, mit Kopfhörern Fahrrad zu fahren sei verboten. Das stimmt aber so nicht grundsätzlich. Musik zu hören ist demnach erlaubt, wenn die Lautstärke so eingestellt ist, dass relevante Geräusche gut wahrgenommen werden.

Person auf dem Fahrrad mit Kopfhörern.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Fahrradfahrer verpflichtet, sicherzustellen, dass das Hörvermögen nicht durch Kopfhörer beeinträchtigt wird. Wer das Klingeln überholender Radler, herannahende Autos, Sirenen oder Lautsprecher von Polizei oder Krankenwagen nicht hört, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Köln kann einem Radfahrer jedoch die Benutzung eines Kopfhörers untersagt werden. Und zwar dann, wenn die eingestellte Lautstärke eine mehr als unerhebliche Gehörbeeinträchtigung darstellt (OLG Köln, Ss 12/87).

Mit Kopfhörern Fahrradfahren ist nicht ohne Risiko

Wer beim Radfahren Musik hören will, darf das durchaus tun, auch mit Kopfhörern, wenn Verkehrsgeräusche noch gut wahrgenommen werden. Im Prinzip geht es darum, so Musik zu hören, dass die Straßenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

  • Seien Sie daher vorsichtig beim Einsatz von Active Noise Cancellation zur Ausblendung des Verkehrslärms. Wenn Sie damit in einen Unfall verwickelt werden, könnten Sie eine Teilschuld und ein Bußgeld erhalten.
  • Das gleiche gilt, wenn der laute Bass Ihres Rapsongs die Verkehrsgeräusche so überlagert, dass Sie z.B. eine warnende Hupe nicht hören. Sie sind als Verkehrsteilnehmer verantwortlich, von Ihrer Umwelt genug zu hören, um auf Gefahrensituationen reagieren zu können.
  • Eine andere Gefahr, die beim Fahrradfahren mit Kopfhörern besteht, ist die der Ablenkung. Wer sich ganz seiner Musik hingibt, ist natürlich nicht so aufmerksam wie jemand, der sich ganz auf den Verkehr konzentriert. Das kann schnell zu Unfällen führen, z.B. wenn ein Blinker übersehen wird.
  • Auch auf die Reaktionszeit hat lautes Musikhören natürlich Auswirkungen. Wer z.B. erst das dritte Hupen wahrnimmt, kann vielleicht einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht mehr ausweichen.
  • Eine weitere, indirekte Gefahrenquelle ist zudem das Handhaben der Musikquelle, z.B. des Smartphones während des Radelns. Nicht nur lenkt es vom Verkehrsgeschehen ab, es ist auch schlicht verboten, genau wie beim Autofahren.
Der Bußgeldkatalog 2022 sieht für die Ordnungswidrigkeit der Handhabung eines Smartphones beim Fahrradfahren eine Geldbuße von 55 Euro vor. Dazu können noch weitere fünf Euro kommen, wenn man zum Suchen des nächsten Songs oder eines anderen Streams freihändig fährt. Denn auch das ist ein Verstoß gegen die StVO.

Fazit: Die Verkehrssicherheit muss gewahrt werden

Mit Kopfhörern Fahrrad fahren ist solange erlaubt, wie dadurch keine Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgt. Das heißt, Sie sollten die Lautstärke so wählen, dass Sie wichtige akustische Informationen über das Verkehrsgeschehen noch gut mitbekommen. Natürlich können Sie auch einfach einen der Ohrstöpsel nicht einstecken – auch dann hören Sie alle wichtigen Signale. Manche Kopfhörer bieten sogar einen „Transparenzmodus“, der wichtige Signale nicht wegfiltert.

Natürlich sollten Sie sich durch die Musik auch nicht so ablenken lassen, dass Ihre Reaktionszeit darunter leidet. Und natürlich dürfen Sie nicht beim Radeln die Hände vom Lenker nehmen. Auch nicht, um am Smartphone die Lautstärke zu regeln oder ein anderes Musikstück auszusuchen!

Wenn Sie all dies beachten, steht dem Musikgenuss auf zwei Rädern nichts entgegen!